Arbeitsrecht
Mit diesem Rechtsgebiet ist jeder schon einmal -sei es als Arbeitnehmer, sei es als Arbeitgeber in Berührung gekommen. Die rechtlichen Fragestellungen ergeben sich in aller Regel aus dem Spannungsfeld zwischen den sozialen Schutzrechten des Arbeitnehmers auf der einen, und den Bedürfnissen des Arbeitsgebers auf der anderen Seite, betriebliche Belange auch in der Personalpolitik Berücksichtigung finden zu lassen.
Insbesondere bei diesen Rechtsfragen können wir Ihnen behilflich sein:
- Kündigung
Vorbereitung, Kündigungsschutz, Abfindung - Arbeitsvergütung
Höhe, Verzug, Rückforderung - Urlaub
Urlaubsanspruch, Übertragung, Abgeltung - Arbeitszeugnis
Anspruch, Bewertung, Durchsetzung - Schadensersatzansprüche
Betriebsunfall, Beschädigung der Arbeitsmittel, Gefahrgeneigte Arbeit - Arbeitsvertrag
Befristete Arbeitsverhältnisse, Verfallsklauseln
Wir beraten unsere Mandanten im Hinblick bei ihren arbeitsrechtlichen Problemen bestenfalls schon im Vorfeld. Im Konfliktfall suchen wir mit Ihnen nach außergerichtlichen Lösungen. Sollten solche nicht möglich sein, vertreten wir Sie auch umfassend vor den Gerichten.
Ansprechpartner für dieses Rechtsgebiet ist in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt Christoph Laas.
Bau- und Architektenrecht
Komplexe Fragestellungen kennzeichnen dieses Rechtsgebiet. Neben technischen Fragen gibt es auch eine Unzahl von rechtlichen Fragen und Fallstricke, die beantwortet bzw. umgangen werden müssen.
Wir sind in sämtlichen Bereichen des Baurechts tätig:
- Bauvertragsrecht
- Leistungs-, Vergütungs- und Haftungsfragen
- Gewährleistungsrecht
- Architekten und Ingenieurverträge
- Schadensabwicklung
- Grundstücksrecht
- Bauträger- und WEG-Recht
- Zwangsvollstreckung
Unser besonderer Augenmerk gilt dabei auch der Fragestellung, wie mit Vergütung des Unternehmers oder mit den Gewährleistungsansprüchen des Bauherren im Insolvenzfall des Vertragspartners umgegangen werden kann.
Wir beraten unsere Mandanten im Hinblick auf die rechtliche Abwicklung ihrer Bauvorhaben bestenfalls schon im Vorfeld. Im Konfliktfall suchen wir mit Ihnen nach außergerichtlichen Lösungen. Sollten solche nicht möglich sein, vertreten wir Sie auch umfassend vor den Gerichten.
Ansprechpartner für dieses Rechtsgebiet ist in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt Christoph Laas.
Erbrecht
Jeder, der etwas zu vererben hat, sollte sich frühzeitig mit einer Nachlassregelung befassen. Wir beraten Sie über die verschiedenen Möglichkeiten einer testamentarischen oder erbvertraglichen Regelung bzw. Überlassung von Fremdvermögen bereits zu Lebzeiten.
Zu folgenden Gebieten können wir Sie beraten und ggf. vertreten:
- Nachfolgeplanung und Testamentsgestaltung
- Auslegung von Testamenten und anderen Verfügungen
- Erbscheinsverfahren
- Nachlassauseinandersetzung
- Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche
Nach Möglichkeit sollte das Entstehen einer Erbengemeinschaft vermieden werden. Eine solche birgt regelmäßig menschlich und juristisch ein hohes Konfliktpotential in sich. Jeder Miterbe hat ein gleichwertiges Mitspracherecht und ist in der Lage, eine sachgerechte Nachlassaufteilung zu blockieren.
Häufig ist auch bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und Ergänzungspflichtteilsansprüchen betreffend lebzeitiger Schenkungen des Erblassers, keine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Gleiches gilt für Testamentsauslegungen und Anfechtungen.
Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung unumgänglich sein, vertreten wir Sie auch vor den Gerichten.
Ansprechpartner in unserer Kanzlei sind Herr Rechtsanwalt Klaus Huhn und Herr Rechtsanwalt Peter Huhn.
Familienrecht
Das Familienrecht regelt als Teilgebiet des Zivilrechts, die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Famile und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen.
Wir beraten Sie bei Rechtsproblemen einer Trennung und Ehescheidung, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung, Sorgerecht und Umgang bezüglich gemeinsamer Kinder, Hausratsteilung und Wohnungszuweisung, einschließlich familienrechtliche Fragen mit internationalem Bezug.
Wir legen dabei Wert auf schnelle und sachgerechte Lösungen in diesem für jeden Mandanten lebenswichtigen Bereich.
Ansprechpartner für dieses Rechtsgebiet sind in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt Peter Huhn und Herr Rechtsanwalt Raimo Göckel.
Handels- und Gesellschaftrecht
Das Handel- und Gesellschaftsrecht betrifft vor allem unsere Mandanten aus den Unternehmen. Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten bei der täglichen Abwicklung der Firmengeschäfte bis hin zur Planung und Gestaltung der Unternehmensfortführung.
Das Handels- und Gesellschaftsrecht umfasst dabei unter anderem folgende Bereiche:
- Unternehmensgründung / Rechtsformwahl
- Unternehmenskauf / -Umstrukturierung
- Nachfolgeregelungen
- Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen
- Kontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Wir beraten unsere Mandanten im Hinblick auf diese Problemstellungen bestenfalls schon im Vorfeld. Im Konfliktfall suchen wir mit Ihnen nach außergerichtlichen Lösungen. Sollten solche nicht möglich sein, vertreten wir Sie auch umfassend vor den Gerichten.
Ansprechpartner für dieses Rechtsgebiet sind in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt Christoph Laas und Herr Rechtsanwalt Peter Huhn.
Kaufrecht
Der Kaufvertrag ist der im täglichen am häufigsten vorkommende Vertragstyp. Für den Unternehmer der Ware verkaufen will oder einkaufen muss, hat dieser Vertragstyp genauso wesentliche Bedeutung, wie für den Verbraucher bei seinen täglichen Einkäufen oder bei größeren Anschaffungen wie Auto- oder Immobilienkauf. Auch der Internethandel gewinnt immer mehr Bedeutung bei der rechtlichen Beratung.
Häufig stellen sich hier folgende Fragen:
- Ist der Vertrag wirksam zustande gekommen?
- Kann der Vertrag noch angefochten werden?
- Sind die AGB (allgemeinen Geschäftbedingungen) des Verkäufers oder des Käufers wirksam?
- Gibt es ein Widerrufs- oder Rückgaberecht?
- Liegt ein Mangel an der gekauften Sache vor?
- Welche Ansprüche können Sie dann geltend machen?
Wir beraten unsere Mandanten bestenfalls schon im Vorfeld des Vertragsschlusses. Im Konfliktfall suchen wir mit Ihnen nach außergerichtlichen Lösungen. Sollten solche nicht möglich sein, vertreten wir Sie auch umfassend vor den Gerichten.
Ansprechpartner für dieses Rechtsgebiet sind in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt Peter Huhn, Herr Rechtsanwalt Christoph Laas und Herr Rechtsanwalt Raimo Göckel.
Mediation
Mediation ist ein außergerichtliches und freiwilliges Verfahren zur einvernehmlichen Lösung von Konflikt- und Entscheidungssituationen.
Durch die Vermittlung eines neutralen Dritten (Mediator) werden zwei oder mehr Konfliktparteien dabei angeleitet, gemeinsame Lösungsoptionen zu entwickeln, mit denen am Ende jede Seite gut leben kann.
Während die Streitenden bei den üblichen Gerichtsverfahren mit Urteil die Entscheidung auf eine den Richter als übergeordnete Stelle delegiert wird, bleiben die Parteien in der Mediation vollumfänglich Herr des Verfahrens.
Vorteile der Mediation sind:
- eine schnellere Streitbeilegung
- in aller Regel kostengünstigere
- Wahrung von bestehenden persönlichen wie auch Vertrags- und Geschäftsbeziehungen, die ansonsten spätestens im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens zerstört werden
- Vermeidung von Imageschäden und negativer Publicity, da die Streitigkeit nicht in der Öffentlichkeit, sondern intern mit dem Mediator ausgetragen werden
- Flexiblere Lösungen durch Eingehen auf sämtliche persönliche Interessen der Konfliktparteien und Berücksichtigung von alternativen Lösungsansätzen, für die das teils starre juristische Entscheidungssystem häufig blind ist
Anwendungsbereiche
Die Mediation eignet sich grundsätzlich für alle Streitigkeiten.
Die Grenzen findet das Mediationsverfahren lediglich in der Persönlichkeit der Streitparteien und andererseits dem Streitstoff selbst.
Damit die Mediation erfolgreich ist, müssen beide Parteien noch eine einvernehmliche Einigung im bestehenden Konflikt wollen. Will eine Partei lediglich „Krieg“, ergibt eine Mediation keinen Sinn.
Familienmediation, Wirtschaftsmediation, Mediation in allen vertraglichen Beziehungen zwischen Privatleuten, aber auch ein Täter-Opfer-Ausgleich im Strafrecht sind Beispiele für die sehr vielfältigen Einsatzfelder der Mediation.
Ansprechpartner für dieses Rechtsgebiet ist in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt Peter Huhn.
Medizinrecht
Sich ständig ändernde gesetzliche Regeln und Vorschriften für Ärzte und Zahnärzte, die vielschichtigen Probleme bei der Regelung der Praxisnachfolge, die Häufung der vermeintlichen Haftungsfälle, aber auch die immer weiter umsiechgreifende bloße Zahlungsunwilligkeit der Patienten kennzeichnen die rechtlichen Problemfelder, die wir in diesem Rechtsgebiet bearbeiten.
Hier sind wir in folgenden Bereichen für Sie tätig:
- Arzt- und Zahnarztrecht
Berufsrecht, Vertragsarztrecht, Vergütungsrecht - Praxisnachfolge
Konzeption, Übergangsregelungen, Bewertungen - Haftungsfälle
Dokumentation, Aufklärung, Abwehr - Vergütung
Forderungsmanagement und –einzug, ärztliches Inkasso
Wir beraten unsere Mandanten im Hinblick bestenfalls schon im Vorfeld. Im Konfliktfall suchen wir mit Ihnen nach außergerichtlichen Lösungen. Sollten solche nicht möglich sein, vertreten wir Sie auch umfassend vor den Gerichten. Für den Einzug Ihrer Forderung gegenüber zahlungsunwilligen Patienten bieten wir ein für Sie vereinfachtes Verfahren an.
Ansprechpartner für dieses Rechtsgebiet ist in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt Christoph Laas.
Miet- und Immobilienrecht
Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit ist das Gewerbe- und Wohnungsmietrecht. Aber auch zu allen weiteren Fragestellungen und Fallkonstellationen beraten wir unsere Mandanten. In diesen Einzelbereichen sind wir für Sie in diesem Rechtsgebiet tätig:
- Mietrecht (Wohn- und Gewerberaummietrecht)
- Wohnungseigentumsrecht
- Grundstücks- und Nachbarrecht
- Zwangsversteigerungsrecht
- Maklerrecht
- Immobilienrecht
Die rechtliche Gestaltung von Verträgen rund um das Miet- und Immobilenrecht ist oftmals schwierig. Die Rechtssprechung ist hier einem steten Wandel unterworfen und vollzieht sogar manchmal regelrechte Kehrtwendungen, siehe zu Schönheitsreparaturklauseln in Mietverträgen. Im Konfliktfall ist es zur Erzielung eines befriedigenden Ergebnisses wichtig, die eigenen Rechts und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis zu kennen. Wir beraten unsere Mandanten bestenfalls schon im Vorfeld des Vertragsschlusses. Im Konfliktfall suchen wir mit Ihnen nach außergerichtlichen Lösungen. Sollten solche nicht möglich sein, vertreten wir Sie auch umfassend vor den Gerichten.
Im Mietrecht stehen folgende Fragen Im Vordergrund:
- Ausgestaltung von Wohnraum-, Gewerberaum- und Pachtverträgen mit sich daraus ergebenden rechtlichen Auswirkungen
- Kündigungsmöglichkeiten der Mietvertragsparteien, Formulierung der Kündigung, Räumungsklagen bei Gericht, Räumungsschutz des Mieters, Durchsetzung von Räumungstiteln des Vermieters in der Zwangsvollstreckung
- Schönheitsreparaturen und Renovierung bei Auszug unter Berücksichtigung der umfassenden Rechtsprechung
- Nebenkostenabrechnungen in Bezug auf Abrechnungsfähigkeit, Form, Fristen, Umlagemaßstäben, Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Abrechnung
- Mieterhöhungsverlangen in Bezug auf Tatbeständen, Formen, Fristen, gerichtliche Durchsetzbarkeit
- Vertragliche Vereinbarungen von Staffelmiete und Indexklauseln
- Weitere Problemfelder sind dann z.B. Untervermietung, Tierhaltung, Besichtigungsrechte des Vermieters, Energieausweis usw.
Ansprechpartner für dieses Rechtsgebiet sind in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt Klaus Huhn, Herr Rechtsanwalt Christoph Laas und Herr Rechtsanwalt Raimo Göckel und Herr Rechtsanwalt Peter Huhn. Herr Rechtsanwalt Klaus Huhn berät auch den örtlichen Haus- und Grundbesetzerverein.
Sozialrecht
Unter den Begriff Sozialrecht fallen vor allem diese rechtlichen Bereiche:
- Leistungen der Bundesagentur für Arbeit (ehemals Arbeitsamt)
- Arbeitslosengeld II (Hartz 4)
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Kindergeld
- Elterngeld
- Elterngeld
- Wohngeld
- BAFÖG Ausbildungsförderung
- Sozialhilfe
- Kinder- und Jugendhilfe
Im Allgemeinen geht es bei unseren Mandaten um nicht gewährte Leistungen, ggf auch um Rückforderung von solchen. Beratungsbedarf erkennen wir aber auch im Hinblick auf das Sozialversicherungsrecht zum Beitragsrecht.
Wir beraten und vertreten hier die Beitragszahler (idR Arbeitgeber und Arbeitnehmer) als auch die Anspruchsberechtigten gegenüber dem Leistungsträger im Ausgangs- und Widerspruchsverfahren, sowie im Bedarfsfall vor den Gerichten, insbesondere den Sozial- und Landessozialgerichten.
Ansprechpartner für dieses Rechtsgebiet sind in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt Christoph Laas, Herr Rechtsanwalt Peter Huhn und Herr Rechtsanwalt Raimo Göckel.
Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht
Strafverfahren laufen in 2 Stufen ab, dem Ermittlungsverfahren für das die Staatsanwaltschaft und die Polizei als ihr Hilfsorgan als Ermittlungsbehörden zuständig sind und die Verhandlung vor dem Strafgericht nach erfolgter Anklage durch die Staatsanwaltschaft.
- Ermittlungsverfahren
Zweckdienlich ist die anwaltschaftliche Vertretung bereits in dem Ermittlungsverfahren. Hier sammeln die Ermittlungsbehörden nicht nur belastende Beweise, sondern haben auch entlastende Umstände zu berücksichtigen. Für den Verfahrensausgang kann dabei das Aussageverhalten des Beschuldigten entscheidend sein. Hier ist die Frage zu entscheiden, ob sich der Beschuldigte zum Tatvorwurf äußern soll oder besser – zumindest zunächst vor Einsichtnahme in die Ermittlungsakten – von dem ihn gesetzlich zustehenden Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht. Erst nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob das Verfahren eingestellt wird oder durch Anklage zum zuständigen Strafgericht weiterverfolgt wird. - gerichtliches Verfahren
Unsere Kanzlei führt eine Vielzahl von Verteidigungen nicht nur auf dem Gebiet des Erwachsenenstrafrechts, sondern auch im Jugendstrafrecht durch, sowohl bei Vergehens- als auch bei Verbrechenstatbeständen. Hier kann es neben der Verhängung einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (mit oder ohne Bewährung) um so einschneidende Maßnahmen wie die Unterbringung gehen. Selbst bei sogenannten „Kavaliersdelikten“ wie Verkehrsstrafsachen stehen oft „schmerzhafte“ Nebenfolgen, wie der Entzug der Fahrerlaubnis oder bei Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren die Verhängung eines Fahrverbots im Raum. Auch hinsichtlich der Auswirkungen dieser Nebenfolgen setzen wir uns für Sie umfassend ein. - Opferschutz
Auch auf dem Gebiet des Opferschutzes ist unsere Kanzlei tätig. So können sich Geschädigte im Strafverfahren gegen den Täter z. B. im Wege einer Nebenklage anwaltschaftlich vertreten lassen und dadurch Unterstützung in ihrer Rechtsposition erfahren.
Ansprechpartner für dieses Rechtsgebiet sind in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt Klaus Huhn und Herr Rechtsanwalt Peter Huhn.
Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht wird in zwei Sachgebiete unterteilt: das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsstrafrecht. Während das Verkehrszivilrecht sich mit der Schadensabwicklung bei Verkehrsunfällen befasst, geht es im Verkehrsstrafrecht darüber hinaus um sämtliche Ahndungen, vom Verwarnungsgeld bis hin zum Führerscheinentzug oder Freiheitsstrafe, mit denen Verstöße im Straßenverkehr sanktioniert werden sollen.
Im Verkehrszivilrecht geht es um die Festlegung der Haftungsquote und die Schadensabwicklung. Folgende Fragestellungen stehen in der Regel im Mittelpunkt:
- Reparatur oder Ersatzbeschaffung
- Mietwagen oder Nutzungsentschädigung
- Heilbehandlungskosten
- Verdienstausfall und sog. Hausfrauenschaden
- Schmerzensgeld
Im Rahmen des Verkehrstrafrechtes erfolgt die Beratung und ggf. Verteidigung gegen Ordnungswidrigkeits- und Straftatvorwürfe. Zusätzlich ist manchmal auch die Vertretung gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde bei drohendem Fahrerlaubnisentzug oder im Verfahren zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach vorangegangenem Entzug erforderlich.
Ansprechpartner für dieses Rechtsgebiet sind in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt Klaus Huhn und Herr Rechtsanwalt Peter Huhn. Das Verkehrszivilrecht wird auch durch Herrn Rechtsanwalt Christoph Laas bearbeitet.
Versicherungsrecht
Versicherungsrecht
Wir bieten Ihnen kompetente Beratung und Vertretung bei allen rechtlichen Fragestellungen rund um Ihre Versicherung. Ob es um
- die Prüfung von Versicherungsverträgen,
- Kündigung von Versicherungen
- die Durchsetzung von Leistungsansprüchen gegen die Versicherung oder
- die Verteidigung gegen unberechtigte Ablehnungen
geht – wir stehen Ihnen mit Expertise zur Seite.
Wir unterstützen Sie in allen Bereichen des Versicherungsrechts, von der Analyse und Optimierung bestehender Versicherungen bis hin zur rechtlichen Auseinandersetzung mit Versicherungsunternehmen im Falle von Schadensfällen.
Ansprechpartner für dieses Rechtsgebiet ist Herr Rechtsanwalt Christoph Laas.
Vertragsrecht
Das Vertragsrecht wird dem Zivilrecht zugeordnet und koordiniert alle, mit Verträgen zusammenhängenden Sachverhalte, wie beispielsweise die Einhaltung der Vertragsbestimmungen, die Kündigung, Vertragsenderungen u. s. w.
Folgende Vertragstypen spielen bei unserer Beratung eine wesentliche Rolle:
- Kaufverträge
- Werkverträge
- Miet- und Pachtverträge
- Dienst- und Dienstleistungsverträge
- Maklerverträge
- Darlehensverträge
- Reiseverträge
Die rechtliche Gestaltung, insbesondere bei der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist oftmals schwierig. Im Konfliktfall ist es zur Erzielung eines befriedigenden Ergebnisses wichtig, die eigenen Rechts und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis zu kennen. Gerade aus dem Internet heraus sollen immer mehr Verbraucher zu einer unberechtigten Zahlung herangezogen werden.
Wir beraten unsere Mandanten bestenfalls schon im Vorfeld des Vertragsschlusses. Im Konfliktfall suchen wir mit Ihnen nach außergerichtlichen Lösungen. Sollten solche nicht möglich sein, vertreten wir Sie auch umfassend vor den Gerichten.
Ansprechpartner für dieses Rechtsgebiet sind in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt Peter Huhn und Herr Rechtsanwalt Christoph Laas.